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Genthin / OT Parchen: Angeboten wird eine 450 m² große denkmalgeschützte Scheune mit 1694 m² Grundstück

Objekt-Nr.: FM713
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    Ansicht vorne mit Einfahrt
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    Flurkarte
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    Ansiht Haupttor und rechte Scheunenseite
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    Rechte Scheunenseite
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    Garten / Wiese
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    Ansicht vorn links
Front Ansicht
Zufahrt
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Flurkarte
Ansiht Haupttor und rechte Scheunenseite
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Rechte Scheunenseite
Garten / Wiese
Ansicht
Zufahrt
Ansicht vorn links
Schnellkontakt
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Basisinformationen
Adresse:
Sandberg
39307 Genthin / OT Parchen
Jerichower Land
Sachsen-Anhalt
Stadtteil:
Parchen
Gebiet:
Mischgebiet
Objektart:
Lagerhalle
Preis:
59.900 €
Gesamtfläche ca.:
450 m²
Lager-/ Produktionsfläche ca.:
450 m²
Verfügbar ab:
sofort
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Grundstück ca.:
2.694 m²
Provisionspflichtig:
ja
Provision:
5,95 % des Kaufpreises incl.MwSt. von zur Zeit 19%
Baujahr:
1900
Hallen-/Geschosshöhe:
9,99 Meter
Umgebung:
Bus, Kindergarten, ruhige Gegend, Wald, Wohngegend
Fußweg zu Öffentl. Verkehrsmitteln:
5 Minute(n)
Fahrzeit zum nächsten Hauptbahnhof:
10 Minute(n)
Fahrzeit zur nächsten BAB:
30 Minute(n)
Fahrzeit zum nächsten Flughafen:
90 Minute(n)
Beschreibung
Beschreibung
Objektbeschreibung:
Historische denkmalgeschützte Scheune mit großem Grundstück in Genthin OT Parchen – vielseitiges Entwicklungspotenzial

Diese beeindruckende Scheune aus dem 19. Jahrhundert befindet sich im ruhigen Ortsteil Parchen bei Genthin und vereint historischen Charme mit außergewöhnlichem Entwicklungspotenzial. Auf einem großzügigen Grundstück von ca. 1.970 m² bietet das Anwesen vielfältige Nutzungsmöglichkeiten – von der klassischen Umnutzung zu Wohnzwecken bis hin zu gewerblichen oder kreativen Konzepten.

Objektbeschreibung

Das Gebäude erstreckt sich über eine Grundfläche von ca. 450 m² und präsentiert sich als massives, ortstypisches Bauwerk mit charaktervoller Ausstrahlung. Die Kombination aus Feldsteinmauerwerk und Ziegeln verleiht der Scheune ihre markante, ursprüngliche Optik und zeugt von der soliden Bauweise vergangener Zeiten.

Die großzügigen Toröffnungen sowie die klare, langgestreckte Struktur des Gebäudes lassen bereits erahnen, welches Raumvolumen und welche Möglichkeiten im Inneren verborgen liegen. Die vorhandene Bausubstanz bietet eine hervorragende Grundlage für eine individuelle Weiterentwicklung.

Grundstück

Das weitläufige Grundstück mit ca. 1.970 m² bietet ausreichend Platz für Außenanlagen, Gärten, Stellflächen oder zusätzliche Bebauung im Rahmen der baurechtlichen Möglichkeiten.

Die Lage innerhalb der gewachsenen Dorfstruktur von Parchen sorgt für eine angenehme, ruhige Atmosphäre mit ländlichem Charakter – gleichzeitig ist Genthin mit seiner Infrastruktur in kurzer Zeit erreichbar.
Zustand:
Die Scheune befindet sich in einem dem Alter entsprechenden Zustand. Das Dach ist mit Ziegeln gedeckt, die Außenwände bestehen aus massivem Feldstein- und Ziegelmauerwerk. Je nach geplanter Nutzung sind umfassende Sanierungs- und Ausbauarbeiten erforderlich.
Ausstattung:
Besondere Merkmale
Historische Scheune aus dem 19. Jahrhundert
Massive Bauweise mit Feldsteinen und Ziegeln
Großzügige Gebäudefläche von ca. 450 m²
Grundstück ca. 1.970 m²
Charaktervolle Fassade mit großen Toren
Vielfältige Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
Ruhige Lage im Ortsteil Parchen
Diese Scheune ist denkmalgeschützt.
Lage:
Lage

Parchen ist ein ruhiger Ortsteil der Stadt Genthin im Landkreis Jerichower Land. Die Umgebung ist geprägt von Natur, weitläufigen Flächen und gewachsener Dorfstruktur. Genthin selbst bietet alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs sowie eine gute Anbindung in Richtung Magdeburg und Brandenburg an der Havel.
Sonstiges:
Durch den bestehenden Denkmalschutz sind bauliche Veränderungen genehmigungspflichtig und in Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde vorzunehmen. Gleichzeitig eröffnet dies attraktive Perspektiven:

Denkmalgerechte Umnutzung zu Wohnraum (z. B. großzügiges Wohnen mit historischem Charakter)
Mehrgenerationenwohnen unter Erhalt der Gebäudestruktur
Nutzung als Atelier, Studio oder Werkstatt mit besonderem Ambiente
Veranstaltungs- oder Ausstellungsfläche im historischen Rahmen
Kombination aus Wohnen und Arbeiten

Eine vollständige Neubebauung oder grundlegende Veränderung der äußeren Erscheinung ist in der Regel nicht möglich – im Vordergrund steht der Erhalt der historischen Substanz.
Provision:
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 7,14 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Provision wir in Käufer-, und Verkäuferprovision laut § 656c BGB gesplittet. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. FM Immobilien Genthin und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Anmerkung:
Herrenhaus: die stattliche Gutsanlage beherrschend das Herrenhaus in malerischer Freilage auf einem Hügel im Park; in der Treppenhalle Vertäfelung der Gründerzeit in neumanieristischen Formen;

Wirtschaftshof: zum Herrenhaus u-förmig ausgerichtete Wirtschaftsgebäude mit Gebäuden aus Bruchstein unter Betonung der Architekturglieder durch Backstein, ca. M. 19. Jh., die Giebelfronten mit Schwebegiebeln und Erkern mit reichem Holzfiligran verziert, dabei die Bauten des russischen Dorfes in Potsdam erinnernd; Die Freiflächen des Wirtschaftshofs ursprünglich vermutlich als Nutzgärten angelegt, im Osten noch einige raumbildende, die historische Grenze des Hofes darstellende, Altgehölze erhalten;

Park: Reste des Gutsparks, 1832/33 von P. Clausen nach Plänen von P. J. Lenné um das Herrenhaus angelegt, im Nordwesten ursprünglich bis zur Genthiner Straße reichend, auf ovalen Grundriss, nördlich des Herrenhauses Teich mit landschaftlich geformtem Uferrelief, analog dazu der rechteckig angelegte Nutzteich nördlich der Wirtschaftsgebäude;

Der Park ist ursprünglich formalerer Partie unmittelbar am Herrenhaus, sonst im Duktus eines Landschaftsparks gestaltet (vergl. Duncker); der leicht gewundene Bachlauf des Parchener Baches durch den Park geführt, Teil der landschaftlichen Inszenierung;

Die verbliebene Parkfläche um das Herrenhaus als Freifläche für die Wirkung des auf einem Hügel erhöht errichteten Herrenhauses von städtebaulicher Bedeutung, der Teich als Relikt der landschaftlichen Gestaltung von besonderem geschichtlichen und künstlerischen Wert; das Rittergut Parchen insgesamt ein beachtenswertes Dokument für eine Gutsanlage der Region.

Das Objekt ist im nachrichtlichen Denkmalverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt eingetragen.

Das Denkmalverzeichnis können Sie beim Landkreis Jerichower Land als Untere Denkmalschutzbehörde einsehen.

Sofern Sie dies wünschen, wird Ihnen die Untere Denkmalschutzbehörde auf Antrag eine Bestätigung für die Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen zur Vorlage beim Finanzamt ausstellen, wenn Sie Erhaltungsmaßnahmen an dem Kulturdenkmal durchgeführt haben. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Maßnahmen zum Erhalt des Kulturdenkmals oder zu seiner sinnvollen Nutzung dienen und vor Beginn mit der unteren Denkmalschutzbehörde in allen Einzelheiten abgestimmt und gemäß der Abstimmungen und einer baurechtlichen bzw. denkmalrechtlichen Genehmigung ausgeführt worden sind.

Alle Informationen stammen vom Eigentümer oder sonstigen Dritten. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir für deren Richtigkeit keine Gewähr übernehmen können.
AGB:
Wir weisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Durch weitere Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis.
 
Weitergabeverbot:
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich er-teilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwert-steuer zu entrichten.

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